28. Februar 2015

Führerschein mit 17

Wann?

Man kann sich ab sechzehneinhalb Jahren zur Fahrausbildung anmelden. Bei Bestehen der theoretischen Prüfung kann frühesten 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung absolviert werden. Bis zum 18. Lebensjahr bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des EU-Führerscheins.

Wo?

Diese Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

Welche Auflagen muss die Begleitperson erfüllen?

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Prüfbescheinigung: namentlich genannter Eintrag
  • Vorraussetzung: 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B bzw. Klasse 3
  • Verkehrsstrafen: höchstens 1 Punkt in Flensburg
  • Alkohol: höchstens 0,5 Promille

Probezeit?

2 Jahre ab Erhalt des Führerscheins